Neuorganisation der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
Presseinformation Nr. 1/2005
03.01.2005
Verwaltungsreform in Niedersachsen
- Neuorganisation der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte -
Von der Verwaltungsreform in Niedersachsen sind auch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen betroffen. Wir möchten hiermit über die ab dem 1.1.2005 geltenden Regelungen informieren.
Durch die Änderung der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 1.12.2004 werden mit Wirkung vom 1.1.2005 die örtlichen Gutachterausschüsse jeweils für den Bereich einer Vermessungs- und Katasterbehörde eingerichtet. Weiter werden die Vermessungs- und Katasterbehörden durch Beschluss der Landesregierung vom 13.7.2004 (Nds. MBl. S. 688) in die neue Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) integriert. Die Gutachterausschüsse führen die Bezeichnung "Gutachterausschuss für Grundstückswerte NN", wobei für NN der Name des Behördensitzes einzutragen ist. Die Amtsbezirke können Sie der Anlage entnehmen.
Der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Niedersachsen bleibt in der bisherigen Zusammensetzung erhalten, lediglich die Bestellung erfolgt, da durch Gesetz vom 5.11.2004 die Bezirksregierungen zum 31.12.2004 aufgelöst worden sind, nunmehr durch das Nds. Ministerium für Inneres und Sport.
Die Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses wird neu der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) Oldenburg Stau 3, 26122 Oldenburg, zugewiesen.
Das Büro bleibt zunächst weiter in der Ofener Straße 15, 26121 Oldenburg, die Telefon- und Faxnummern sowie die Mailadresse bleiben ebenfalls vorerst unverändert. Auch im Internet finden Sie uns weiter unter www.gutachterausschuesse-ni.de.
Die Aufgaben der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bleiben unverändert.
Danach führen sie eine Kaufpreissammlung, werten sie aus und ermitteln daraus Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten wie Liegenschaftszinssätze, Marktanpassungsfaktoren und Vergleichsfaktoren.
Sie erstatten Gutachten über Verkehrswerte (Marktwerte) von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken.
Darüber hinaus kann der Gutachterausschuss
- Gutachten über die Höhe von Mieten und Pachten erstatten,
- nach Auftrag der Enteignungsbehörde den Zustand eines Grundstücks oder eines grundstücksgleichen Rechts bei vorzeitiger Besitzeinweisung feststellen und
- nach Auftrag von natürlichen und juristischen Personen sonstige Wertgutachten erstatten, wenn Behörden oder sonstige öffentliche Stellen die Vorlage eines solchen Gutachtens verlangen.
Personen, die ein berechtigtes Interesse im Einzelfall nachweisen, erhalten nach Auftrag Auskunft aus der Kaufpreissammlung. Die Auskunft ist so zu erteilen, dass sie nicht auf bestimmte oder bestimmbare Personen oder Grundstücke bezogen werden kann. Die Auskunft darf nur für den Zweck verwendet werden, mit dem das berechtigte Interesse begründet worden ist.
Der Obere Gutachterausschuss hat zu dem Gutachten eines Gutachterausschusses ein Obergutachten zu erstatten nach Auftrag
- eines Gerichts (§ 198 Abs. 2 BauGB),
- einer für städtebauliche Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahmen oder deren Förderung zuständigen Behörde,
- der sonst nach § 193 Abs. 1 BauGB Berechtigten, wenn für das Obergutachten eine bindende Wirkung bestimmt oder vereinbart worden ist.
Informationen, die für die Transparenz des Grundstücksmarktes erheblich sind, und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten und Übersichten über die Bodenrichtwerte werden in Grundstücksmarktberichten der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses zusammengefasst und jährlich für den Stichtag 1. Januar herausgegeben. Diese Informationen stehen im Internet unter
www.gutachterausschuesse-ni.de
zur Ansicht und zum Herunterladen bereit.
Die Bodenrichtwertkarten 1.1.2005 werden ab Mitte Februar und die Grundstücksmarktberichte 2005 nach Fertigstellung ab März 2005 im Internet bereitgestellt und an die Bezieher ausgeliefert.
Übersicht über die neuen Amtsbezirke