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Legende zur Bodenrichtwertkarte Bauland


Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte werden gemäß § 193 Absatz 5 BauGB vom zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte nach den Bestimmungen des BauGB und der ImmoWertV ermittelt. Die aktuellen Bodenrichtwerte wurden zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt.

Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen. Bei bebauten Grundstücken ist der Bodenrichtwert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Absatz 1 Satz 2 BauGB). Eventuelle Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück hinsichtlich seiner Grundstücksmerkmale (zum Beispiel hinsichtlich des Erschließungszustands, des beitrags- und abgabenrechtlichen Zustands, der Art und des Maßes der baulichen Nutzung) sind bei der Ermittlung des Verkehrswerts des betreffenden Grundstücks zu berücksichtigen.

Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungsbehörden oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.

Schreibweise

Die Bodenrichtwerte werden gemäß der Bodenrichtwertrichtlinie in analogen Karten in folgender Form angegeben:

Darstellung der Bodenrichtwerte
Der Bodenrichtwert ist als Betrag in Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche angegeben, bei Stichtagen vor dem 01.01.2002 in DM/m². Im Kartenbild sind die weiteren Bodenrichtwertinformationen in verkürzter Form dargestellt.
Entwicklungszustand
B = baureifes Land R = Rohbauland E = Bauerwartungsland SF = Sonstige Flächen
Beitragssituation
Keine Angabe: Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf Baugrundstücke, bei denen für die vorhandenen Anlagen Erschließungsbeiträge i. S. des § 127 Abs. 2 BauGB, Kostenerstattungsbeträge für Ausgleichsmaßnahmen nach § 135 a BauGB sowie Abgaben nach dem Nds. Kommunalabgabengesetzes nicht bzw. nicht mehr erhoben werden.
ebf: Bodenrichtwerte beziehen sich auf Baugrundstücke, bei denen für die vorhandenen Anlagen Erschließungsbeiträge i. S. des § 127 Abs. 2 BauGB und Kostenerstattungsbeträge für Ausgleichsmaßnahmen nach § 135 a BauGB nicht bzw. nicht mehr, aber Abgaben nach dem Nds. Kommunalabgabengesetzes noch erhoben werden können.
ebpf: Bodenrichtwerte beziehen sich auf Baugrundstücke, bei denen Erschließungsbeiträge i. S. des § 127 Abs. 2 BauGB, Kostenerstattungsbeträge für Ausgleichsmaßnahmen nach § 135 a BauGB sowie Abgaben nach dem Nds. Kommunalabgabengesetzes noch erhoben werden können.

Sanierungs- oder Entwicklungszusatz

SU / EU = Sanierungsunbeeinflusster / Entwicklungsunbeeinflusster Bodenrichtwert, ohne Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung.
SB / EB = Sanierungsbeeinflusster / Entwicklungsbeeinflusster Bodenrichtwert, unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung.


Die Begrenzung förmlich festgelegter Gebiete nach dem Zweiten Kapitel BauGB (Besonderes Städtebaurecht) wird durch eine Begleitlinie dargestellt; auf den Verfahrensgrund wird hingewiesen durch Schriftzusatz:

San = Sanierungsgebiet Entw = Entwicklungsbereich

Art der baulichen Nutzung

Bauflächen:

W = Wohnbauflächen M =

Gemischte Bauflächen

G =

Gewerbliche Bauflächen

S = Sonderbauflächen
WS = Kleinsiedlungsgebiet MD = Dorfgebiet GE = Gewerbegebiet SE =

Sondergebiet f. Erholung

WR =

Reines Wohngebiet

MI = Mischgebiet GI = Industriegebiet SO =

Sonstiges Sondergebiet

WA =

Allg. Wohngebiet

MK = Kerngebiet GB =

Baufläche f. Gemeinbedarf

WB =

Besond. Wohngebiet

MU = Urbanes Gebiet


Die Bauflächen können durch folgende Ergänzung zur Art der Nutzung weiter spezifiziert sein:

EFH = Ein- u. Zweifamilienhäuser LAD = Läden (eingeschossig)
MFH = Mehrfamilienhäuser EKZ = Einkaufszentren
GH = Geschäftshäuser (mehrgeschossig) MES = Messen, Ausstellungen, Kongresse, Großveranstaltungen
WGH = Wohn- und Geschäftshäuser BI = Bildungseinrichtungen
BGH = Büro- und Geschäftshäuser MED = Gesundheitseinrichtungen
BH = Bürohäuser HAF = Hafen
PL = Produktion und Logistik GAR = Garagen, Stellplatzanlagen, Parkhäuser
WO = Wochenendhäuser MIL = Militär
FEH = Ferienhäuser LP = landwirtschaftliche Produktion
FZT = Freizeit und Touristik ASB = Außenbereich
Sonstige Flächen:
PG = private Grünfläche WF = Wasserfläche
KGA = Kleingartenfläche FP = Flughäfen, Flugplätze
FGA = Freizeitgartenfläche PP = priv. Parkpl., Stellplatz
CA = Campingplatz LG = Lagerfläche
SPO = Sportfläche AB = Abbauland
SG = sonstige private Fläche GF = Gemeinbedarfsfläche (kein Bauland)
FH = Friedhof SN = Sondernutzungsfläche
Abbauland kann durch folgende Ergänzung zur Art der Nutzung weiter spezifiziert sein:
SND = Abbauland von Sand und Kies
TON = Abbauland von Ton und Mergel
TOF = Abbauland von Torf
STN = Steinbruch
KOH = Braunkohletagebau
Die Bauweise wird beschrieben durch:
o = offene Bauweise eh = Einzelhäuser rh = Reihenhäuser
g = geschlossene Bauweise ed = Einzel- u. Doppelhäuser rm = Reihenmittelhäuser
a = abweichende Bauweise dh = Doppelhaushälften re = Reihenendhäuser
Das Maß der baulichen Nutzung nach der BauNVO wird beschrieben durch:
II = Geschosszahl (römische Ziffer), z.B. II = 2-geschossige Bebauung
WGFZ = Wertrelevante Geschossflächenzahl, z.B. WGFZ0,4 = 0,4 m² Geschossfläche je m² Grundstücksfläche
BMZ = Baumassenzahl, z.B. BMZ6,0 = 6 m³ Baumasse je m² Grundstücksfläche
Weitere Angaben zum Richtwertgrundstück:
t = Grundstückstiefe in Metern z.B. t30 = 30 m Grundstückstiefe
b = Grundstücksbreite in Metern z.B. b20 = 20 m Grundstücksbreite
f = Grundstücksfläche in Quadratmetern z.B. f600 = 600 m² Grundstücksfläche

Die vorstehend genannten Zustandsmerkmale sind in der jeweiligen Bodenrichtwertdefinition nur enthalten, wenn sie örtlich wertrelevant sind. Zur Berücksichtigung von Wertunterschieden, die auf Abweichungen von den wesentlichen wertbeeinflussenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks beruhen, sind ggf. Umrechnungstabellen anzuwenden oder Zu- bzw. Abschläge bei der jeweils zuständigen Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zu erfragen.

Kartengrundlagen:

Amtliche Geobasisdaten der Nds. Vermessungs- und Katasterverwaltung Herausgeber: Landesamt für Geoinformation und
Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)
Digitale Topographische Karte 1:200.000 Herausgeber: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG)
Diese Präsentation und die ihr zugrunde liegenden Angaben des amtlichen Vermessungswesens sind gesetzlich geschützt. Die Verwertung für nichteigene oder wirtschaftliche Zwecke und die öffentliche Wiedergabe sind nur mit Erlaubnis des Herausgebers gestattet.
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