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Hinweis zur Eröffnung des Zugangs elektronischer Kommunikation

Der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Niedersachsen ( OGA ) bietet die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a des Verwaltungsverfahrengesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat.

Der OGA hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet:

  • Mailadresse
    Für die elektronische Kommunikation per E-Mail ist folgende E-Mail-Adresse eingerichtet worden.

    oga@lgln.niedersachsen.de

Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Personen. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden.

  • Dateiformate
    Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:

    - Adobe Acrobat (.pdf)
    - Rich Text Format (.rtf)
    - Microsoft Word bis Version 2010 (.doc)
    - Microsoft Excel bis Version 2010 (.xls)
    - Bilddateien (.jpg, .bmp, .tif, .png)

    Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Empfängers zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden. E-Mails werden nur bis zu einer Größe von zehn Megabyte (inkl. Anhänge) angenommen.

  • Verschlüsselung
    Der OGA kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Falls Sie vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden.

  • Signatur
    Aus technischen und organisatorischen Gründen kann der OGA derzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen.Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.

Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit dem OGA und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.

Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.

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