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Neues Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen

Zum 1. Januar 2011 wird ein neues Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) mit dem Hauptsitz in Hannover gegründet. In dem neuen Landesamt werden die Aufgaben der 14 Behörden für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) und des Landesbetriebes Landesvermessung und Geobasisinformation Niedersachsen (LGN) zusammengefasst.

Die Aufgaben, die das neue Landesamt wahrnimmt, decken die Bereiche Geoinformation und Landentwicklung landesweit vollständig ab (siehe nebenstehende Aufgabenbeschreibung). Die Aufsicht über das Landesamt liegt für die Vermessungs- und Katasterverwaltung beim Innenministerium, für die Verwaltung für Landentwicklung, die Domänen- und die Moorverwaltung beim Landwirtschaftsministerium.

Die bisherigen 14 GLL werden an allen Standorten mit dem bekannten fachlichen Aufgabenspektrum erhalten bleiben und künftig als Regionaldirektionen bezeichnet. Die örtlichen Zuständigkeitsbereiche der Regionaldirektionen werden den Amtsbezirken der bisherigen GLL entsprechen. Die Landesvermessung und Geobasisinformation bildete einen Geschäftsbereich und wird als Landesbetrieb innerhalb des Landesamtes geführt.

Die Struktur des Landesamtes gewährleistet durch die unverändert starke Präsens vor Ort die Beibehaltung des bisherigen Leistungsangebotes sowohl für die Bürgerinnen und Bürger, als auch für die Verwaltung und die Wirtschaft.

Wesentliche Aufgaben des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen:
Geoinformation Landentwicklung

Geoinformation, Landesvermessung

Geoinformationen werden landesweit erhoben und nachgewiesen. Dazu zählen Daten aus dem Liegenschaftskataster (Flurstücke und Gebäude) sowie die Topographie. Die Topographie wird im Wesentlichen aus Luftbildern entnommen. Die Nutzer erhalten diese Informationen in den Maßstabsbereichen 1:1.000 bis 1:1.000.000, als analoge Karten oder über Internet-Dienste. Die Daten dienen vielen Zwecken, z. B. als Grundlage für Lagepläne, Bebauungs- und Flächennutzungspläne, aber auch für Navigationssysteme, Stadt-, Wander- und Freizeitkarten.

Strukturförderung

Strukturförderung begleitet und fördert die Erarbeitung integrierter ländlicher Entwicklungskonzepte und deren Umsetzung im Zuge eines Regionalmanagements. Darüber hinaus werden zahlreiche investive Maßnahmen in den ländlichen Räumen gefördert. Hierzu zählen insbesondere die Dorferneuerung und Dorfentwicklung, der ländliche Wegebau und der ländliche Tourismus.

Liegenschaftskataster

Im Liegenschaftskataster werden Flurstücke und Gebäude, die als Liegenschaften bezeichnet werden, landesweit nachgewiesen. Die Liegenschaften werden in der Liegenschaftskarte dargestellt. Dazu werden weitere Angaben, zum Beispiel Flächengröße, Lagebezeichnung, Tatsächliche Nutzung und Bodenschätzung geführt. Das Liegenschaftskataster ist amtliches Verzeichnis der Grundstücke für den Eigentumsnachweis im Grundbuch und dient somit auch der Eigentumssicherung.

Flurbereinigung

Landentwicklung befasst sich mit Planung und Durchführung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz. Hierzu gehören insbesondere die sog. Zweckverfahren und Unternehmensflurbereinigungen, die durchgeführt werden, um Maßnahmen der Landentwicklung oder die Bereitstellung der Flächen für Infrastrukturmaßnahmen der öffentlichen Hand auszuführen bzw. zu ermöglichen. Das Eigentum der Grundeigentümer wird neu geordnet und im Grundbuch gesichert.

Wertermittlung

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte tragen zur Grundstücksmarkttransparenz durch Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten und Grundstücksmarktberichten bei. Diese Grundstücksmarktdaten werden aus der Kaufpreissammlung abgeleitet. Weitere Aufgaben sind die Erstattung von Gutachten über Verkehrswerte von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Domänenverwaltung

Die Verwaltung des domänenfiskalischen Besitzes des Landes (landwirtschaftlicher Besitz sowie Seen, Dünen, Heiden, Salzwiesen u. a.) erfolgt durch die vier Regionaldirektionen Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Oldenburg. Dies umfasst auch die Betreuung von erworbenen Naturschutzflächen sowie Stiftungsflächen.

Bodenordnung

Gemeinden können die Aufgaben der Geschäftsstellen der Umlegungsstellen auf das Landesamt übertragen. Eine Baulandumlegung dient der Erschließung und Neugestaltung von Baugebieten. Aus i. d. R. landwirtschaftlichen Grundstücken werden baureife Grundstücke gestaltet.

Moorverwaltung

Die Staatliche Moorverwaltung in der Regionaldirektion Meppen betreut umfangreichen landeseigenen Moorbesitz in der Weser-Ems-Region und entwickelt diesen im Rahmen des Moorschutzprogramms.

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