Informationen zur Grundsteuer
Für die Berechnung der Grundsteuer - genauer: die Berechnung des Lage-Faktors - werden von der Steuerverwaltung allein die Bodenrichtwerte für Bauflächen genutzt. Darin liegt ein wichtiger Unterschied zu den Bodenrichtwerten, die von den Gutachterausschüssen für andere Zwecke (z.B. Ermittlung von Verkehrswerten) bereitgestellt werden.
Für Fragen zur Berechnung des Lage-Faktors ist die Steuerverwaltung zuständig.
Die Höhe der Bodenrichtwerte beruht auf der Sach- und Fachkenntnis der - nur insoweit zuständigen - Gutachterausschüsse. Der Bodenrichtwert muss nicht von den Grundstückseigentümern in der Grundsteuererklärung angegeben werden. Die Steuerverwaltung berechnet den Lage-Faktor selbst. Im Grundsteuer-Viewer wird dies nachvollziehbar dargestellt.
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