Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Niedersachsen klar Logo

Gebührenordnung (Fortsetzung)

Nr. Gegenstand
3 Ermittlung von Bodenrichtwerten bezogen auf einen abweichenden Zeitpunkt nach § 196 Abs. 1 Satz 5 des BauGB
3.1 Grundgebühr 340 Euro
3.2 zuzüglich je Richtwert 60 Euro
3.3 zeitliche Anpassung ermittelter Bodenrichtwerte 40 v. H. der Gebühr nach den Nrn. 3.1 und 3.2
4 Einsicht in die Bodenrichtwerte und in den Grundstücksmarktbericht und mündliche Auskunft daraus, für den 30 Minuten überschreitenden Zeitaufwand, je angefangene halbe Stunde 25,50 Euro
5 Bodenrichtwerte
5.1 Schriftliche Auskunft, je angefangene halbe Stunde 25,50 Euro
5.2 Abgabe, je Karte
5.2.1 bis Format DIN A3 16 Euro
5.2.2 Format DIN A2 24 Euro
5.2.3 Format DIN A1 36 Euro
5.2.4 Format DIN A0 54 Euro
5.3 Abgabe auf Datenträger in konfektionierter Form
5.3.1 für den Bereich von bis zu drei Gutachterausschüssen für die Nutzung an bis zu 5 Arbeitsplätzen 99 Euro
5.3.2 für den Bereich des Landes für die Nutzung an bis zu 5 Arbeitsplätzen

297 Euro
5.3.3 Grafik mit Bodenrichtwertdaten ohne Kartengrundlage zur internen Nutzung in einem Geoinformationssystem für die Nutzung an bis zu 5 Arbeitsplätzen bei Abgabe für den Zuständigkeitsbereich

5.3.3.1 von bis zu 3 Gutachterausschüssen

200 Euro
5.3.3.2 des Landes

600 Euro
5.4 Zuschlag zu Nr. 5.3 für die Nutzung an mehr als 5 Arbeitsplätzen

50 v. H. der Gebühr nach Nr. 5.3
5.5 Zugriff auf Internet-Präsentation
5.5.1 Zugriffsberechtigung auf die Bodenrichtwerte für das Land, jährlich 195 Euro
5.5.2 Zuschlag zu Nr.5.5.1, je weiterer Arbeitsplatz

35 Euro
5.5.3 Einzelauskunft, Nutzung des Internet-Auskunftssystems bis 15 Minuten

5 Euro

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