Reorganisation des LGLN
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Mit dem Kabinettsbeschluss vom 17.06.2014 hat die Landesregierung das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen mit Wirkung vom 01.07.2014 in das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) umbenannt. Gleichzeitig ist die Anzahl der Regionaldirektionen von 14 auf neun reduziert worden. Nach § 9 Abs. 1 der Niedersächsischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (DVO-BauGB) folgen die Gutachterausschüsse der Organisation der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Mit der Umbenennung des LGLN bestehen ab 01.07.2014 folgende Gutachterausschüsse für Grundstückswerte:
- Gutachterausschuss für Grundstückswerte Aurich
- Gutachterausschuss für Grundstückswerte Braunschweig-Wolfsburg
- Gutachterausschuss für Grundstückswerte Hameln-Hannover
- Gutachterausschuss für Grundstückswerte Lüneburg
- Gutachterausschuss für Grundstückswerte Northeim
- Gutachterausschuss für Grundstückswerte Oldenburg-Cloppenburg
- Gutachterausschuss für Grundstückswerte Osnabrück-Meppen
- Gutachterausschuss für Grundstückswerte Otterndorf
- Gutachterausschuss für Grundstückswerte Sulingen-Verden
Der Zuständigkeitsbereich eines Gutachterausschusses entspricht dem einer Regionaldirektion. Die Geschäftsstelle eines Gutachterausschusses ist der jeweiligen Regionaldirektion angegliedert.