Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Niedersachsen klar Logo

Legende zur Bodenrichtwertkarte Landwirtschaft


Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte werden gemäß § 193 Absatz 5 BauGB vom zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte nach den Bestimmungen des BauGB und der ImmoWertV ermittelt. Die aktuellen Bodenrichtwerte wurden zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt.

Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen. Bei bebauten Grundstücken ist der Bodenrichtwert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Absatz 1 Satz 2 BauGB). Eventuelle Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück hinsichtlich seiner Grundstücksmerkmale (zum Beispiel hinsichtlich des Erschließungszustands, des beitrags- und abgabenrechtlichen Zustands, der Art und des Maßes der baulichen Nutzung) sind bei der Ermittlung des Verkehrswerts des betreffenden Grundstücks zu berücksichtigen.

Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungsbehörden oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.

Der Bodenrichtwert wird im Kartenausschnitt mit seiner Begrenzungslinie (Bodenrichtwertzone) sowie mit seinem Wert in Euro pro Quadratmeter dargestellt, bei Stichtagen vor dem 01.01.2002 in DM/m². Im anschließenden beschreibenden Teil zur Bodenrichtwertzone werden darüber hinaus alle wertbeeinfussenden Grundstücksmerkmale mit ihren Ausprägungen genannt.

Entwicklungszustand

LF = Flächen der Land- und Forstwirtschaft


Art der Nutzung

L = landwirtschaftliche Fläche F = forstwirtschaftliche Fläche
A = Acker
GR = Grünland
EGA = Erwerbsgartenanbaufläche
SK = Anbaufläche für Sonderkulturen
WG = Weingarten
KUP = Kurzumtriebsplantagen/ Agroforst
UN = Unland, Geringstland, Bergweide, Moor
Erwerbsgartenanbauflächen können durch folgende Ergänzungen zur Art der Nutzung weiter spezifiziert sein:
OG = Obstanbaufläche
GEM = Gemüseanbaufläche
BLU = Blumen- und Zierpflanzenanbaufläche
BMS = Baumschulfläche
Sonderkulturen können durch folgende Ergänzungen zur Art der Nutzung weiter spezifiziert sein:
SPA = Spargelanbaufläche
HPF = Hopfenanbaufläche
TAB = Tabakanbaufläche
Weingarten kann durch folgende Ergänzungen zur Art der Nutzung weiter spezifiziert sein:
FL = Weingarten in Flachlage
HL = Weingarten in Hanglage
STL = Weingarten in Steillage

Bewertung der Bodenschätzung

Die Zahlen geben die durchschnittliche Ackerzahl/Grünlandzahl entsprechend dem Bodenschätzungsgesetz für die jeweilige Zone wieder.

AZ = Ackerzahl
GZ = Grünlandzahl

Bodenarten

Die Bodenarten sind bezeichnet durch:

Weitere Angaben zum Richtwertgrundstück:
L = Lehm Mo = Moor S = Sand T = Ton
t = Grundstückstiefe in Metern z.B. t200 = 200 m Grundstückstiefe

b

= Grundstücksbreite in Metern z.B. b50 = 50 m Grundstücksbreite
f = Grundstücksfläche in Quadratmetern z.B. f20000 = 20.000 m² Grundstücksfläche

Die vorstehend genannten Zustandsmerkmale sind in der jeweiligen Bodenrichtwertdefinition nur enthalten, wenn sie örtlich wertrelevant sind. Zur Berücksichtigung von Wertunterschieden, die auf Abweichungen von den wesentlichen wertbeeinflussenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks beruhen, sind ggf. Umrechnungstabellen anzuwenden oder Zu- bzw. Abschläge bei der jeweils zuständigen Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zu erfragen.

Bei forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken enthält der Bodenrichtwert keinen Wertanteil für den Aufwuchs.


Kartengrundlagen:

Amtliche Geobasisdaten der Nds. Vermessungs- und Katasterverwaltung Herausgeber: Landesamt für Geoinformation und
Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)
Digitale Topographische Karte 1:200.000 Herausgeber: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG)
Diese Präsentation und die ihr zugrunde liegenden Angaben des amtlichen Vermessungswesens sind gesetzlich geschützt. Die Verwertung für nichteigene oder wirtschaftliche Zwecke und die öffentliche Wiedergabe sind nur mit Erlaubnis des Herausgebers gestattet.
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln