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Legende zur Bodenrichtwertkarte Bauland


Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte werden gemäß § 193 Absatz 5 BauGB vom zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte nach den Bestimmungen des BauGB und der ImmoWertV ermittelt. Die aktuellen Bodenrichtwerte wurden zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt.

Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen. Bei bebauten Grundstücken ist der Bodenrichtwert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Absatz 1 Satz 2 BauGB). Eventuelle Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück hinsichtlich seiner Grundstücksmerkmale (zum Beispiel hinsichtlich des Erschließungszustands, des beitrags- und abgabenrechtlichen Zustands, der Art und des Maßes der baulichen Nutzung) sind bei der Ermittlung des Verkehrswerts des betreffenden Grundstücks zu berücksichtigen.

Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungsbehörden oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.

Der Bodenrichtwert wird im Kartenausschnitt mit seiner Begrenzungslinie (Bodenrichtwertzone) sowie mit seinem Wert in Euro pro Quadratmeter dargestellt, bei Stichtagen vor dem 01.01.2002 in DM/m². Im anschließenden beschreibenden Teil zur Bodenrichtwertzone werden darüber hinaus alle wertbeeinfussenden Grundstücksmerkmale mit ihren Ausprägungen genannt.

Für jeden Bodenrichtwert ist der Entwicklungszustand und die Art der Nutzung anzugeben. Lässt sich das Bodenrichtwertgrundstück aufgrund seiner rechtlichen und tatsächlichen Merkmale keinem der Entwicklungszustände nach § 3 Absatz 1 bis 4 ImmoWertV zuordnen, ist das Bodenrichtwertgrundstück der Kategorie „Sonstige Flächen“ im Sinne des § 3 Absatz 5 zuzuordnen. Zusätzlich zur Art der Nutzung kann eine Ergänzung zur Art der Nutzung angegeben werden.
Entwicklungszustand
B = baureifes Land R = Rohbauland E = Bauerwartungsland SF = Sonstige Flächen

Art der Nutzung

Bauflächen:

W = Wohnbauflächen M =

Gemischte Bauflächen

G =

Gewerbliche Bauflächen

S = Sonderbauflächen
WS = Kleinsiedlungsgebiet MD = Dorfgebiet GE = Gewerbegebiet SE = Sondergebiet f. Erholung
WR = Reines Wohngebiet MDW = Dörfliches Wohngebiet GI = Industriegebiet SO = Sonstiges Sondergebiet
WA =
Allg. Wohngebiet
MI = Mischgebiet
WB = Besond. Wohngebiet MK = Kerngebiet GB = Baufläche f. Gemeinbedarf


MU = Urbanes Gebiet

Die Bauflächen können durch folgende Ergänzung zur Art der Nutzung weiter spezifiziert sein:

EFH = Ein- u. Zweifamilienhäuser LAD = Läden (eingeschossig)
MFH = Mehrfamilienhäuser EKZ = Einkaufszentren
SOW
=
Sozialer Mietwohnungsbau
MES = Messen, Ausstellungen, Kongresse, Großveranstaltungen
GH = Geschäftshäuser (mehrgeschossig) BI = Bildungseinrichtungen
WGH = Wohn- und Geschäftshäuser MED = Gesundheitseinrichtungen
BGH = Büro- und Geschäftshäuser HAF = Hafen
BH = Bürohäuser GAR = Garagen, Stellplatzanlagen, Parkhäuser
PL = Produktion und Logistik MIL = Militär
WO = Wochenendhäuser LP = landwirtschaftliche Produktion
FEH = Ferienhäuser ASB = Außenbereich
FZT = Freizeit und Touristik EE = Bauflächen f. Energieerzeugung
Sonstige Flächen:
PG = private Grünfläche WF = Wasserfläche
KGA = Kleingartenfläche FP = Flughäfen, Flugplätze
FGA = Freizeitgartenfläche PP = priv. Parkpl., Stellplatz
CA = Campingplatz LG = Lagerfläche
SPO = Sportfläche AB = Abbauland
SG = sonstige private Fläche GF = Gemeinbedarfsfläche (kein Bauland)
FH = Friedhof SN = Sondernutzungsfläche
Abbauland kann durch folgende Ergänzung zur Art der Nutzung weiter spezifiziert sein:
SND = Abbauland von Sand und Kies
TON = Abbauland von Ton und Mergel
TOF = Abbauland von Torf
STN = Steinbruch
KOH = Braunkohletagebau
Weitere Grundstücksmerkmale
Beitragssituation
Keine Angabe: Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf Baugrundstücke, bei denen für die vorhandenen Anlagen Erschließungsbeiträge i. S. des § 127 Abs. 2 BauGB, Kostenerstattungsbeträge für Ausgleichsmaßnahmen nach § 135 a BauGB sowie Abgaben nach dem Nds. Kommunalabgabengesetzes nicht bzw. nicht mehr erhoben werden.
ebf: Bodenrichtwerte beziehen sich auf Baugrundstücke, bei denen für die vorhandenen Anlagen Erschließungsbeiträge i. S. des § 127 Abs. 2 BauGB und Kostenerstattungsbeträge für Ausgleichsmaßnahmen nach § 135 a BauGB nicht bzw. nicht mehr, aber Abgaben nach dem Nds. Kommunalabgabengesetzes noch erhoben werden können.
ebp: Bodenrichtwerte beziehen sich auf Baugrundstücke, bei denen Erschließungsbeiträge i. S. des § 127 Abs. 2 BauGB, Kostenerstattungsbeträge für Ausgleichsmaßnahmen nach § 135 a BauGB sowie Abgaben nach dem Nds. Kommunalabgabengesetzes noch erhoben werden können.
Bauweise oder Gebäudestellung zur Nachbarbebauungdurch:
o = offene Bauweise eh = Einzelhäuser rh = Reihenhäuser
g = geschlossene Bauweise ed = Einzel- u. Doppelhäuser rm = Reihenmittelhäuser
a = abweichende Bauweise dh = Doppelhaushälften re = Reihenendhäuser
Das Maß der baulichen Nutzung nach der BauNVO wird beschrieben durch:
ZVG = Zahl der Vollgeschosse z.B. II = 2-geschossige Bebauung
ZOG
=
Zahl der oberirdischen Geschosse


= alle Geschosse, die >1,40m über Geländeoberfläche
GFZ = Geschossflächenzahl z.B. GFZ1,2 = 1,2 m² Geschossfläche je m² Grundstücksfläche
WGFZ = Wertrelevante Geschossflächenzahl z.B. WGFZ0,4 = 0,4 m² Geschossfläche je m² Grundstücksfläche
GRZ = Grundflächenzahl z.B. GRZ0,2 = 0,2 m² Grundfläche je m² Grundstücksfläche
BMZ = Baumassenzahl z.B. BMZ6,0 = 6 m³ Baumasse je m² Grundstücksfläche
Weitere Angaben zum Richtwertgrundstück:
t = Grundstückstiefe in Metern z.B. t30 = 30 m Grundstückstiefe
b = Grundstücksbreite in Metern z.B. b20 = 20 m Grundstücksbreite
f = Grundstücksfläche in Quadratmetern z.B. f600 = 600 m² Grundstücksfläche

Sanierungs- oder Entwicklungszusatz

SU / EU = Sanierungsunbeeinflusster / Entwicklungsunbeeinflusster Bodenrichtwert, ohne Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung.
SB / EB = Sanierungsbeeinflusster / Entwicklungsbeeinflusster Bodenrichtwert, unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung.


Die Begrenzung förmlich festgelegter Gebiete nach dem Zweiten Kapitel BauGB (Besonderes Städtebaurecht) wird durch eine Begleitlinie dargestellt; auf den Verfahrensgrund wird hingewiesen durch Schriftzusatz:

San = Sanierungsgebiet Entw = Entwicklungsbereich

Die vorstehend genannten Zustandsmerkmale sind in der jeweiligen Bodenrichtwertdefinition nur enthalten, wenn sie örtlich wertrelevant sind. Zur Berücksichtigung von Wertunterschieden, die auf Abweichungen von den wesentlichen wertbeeinflussenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks beruhen, sind ggf. Umrechnungstabellen anzuwenden oder Zu- bzw. Abschläge bei der jeweils zuständigen Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zu erfragen.

Kartengrundlagen:

Amtliche Geobasisdaten der Nds. Vermessungs- und Katasterverwaltung Herausgeber: Landesamt für Geoinformation und
Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)
Digitale Topographische Karte 1:200.000 Herausgeber: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG)
Diese Präsentation und die ihr zugrunde liegenden Angaben des amtlichen Vermessungswesens sind gesetzlich geschützt. Die Verwertung für nichteigene oder wirtschaftliche Zwecke und die öffentliche Wiedergabe sind nur mit Erlaubnis des Herausgebers gestattet.
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