Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Niedersachsen klar Logo

Verkehrswertgutachten

Antragsgegenstand

Die Gutachterausschüsse erstatten Gutachten über

  • Verkehrswerte von bebauten und unbebauten Grundstücken
  • Verkehrswerte von Rechten an Grundstücken
  • die Höhe von Miet- und Pachtzinsen
  • den Wert von Grundstücksbestandteilen

Verkehrswerte (Marktwerte) sind Werte, "die in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wären". Die Gutachten werden unter Berücksichtigung der Gesetzesvorschriften des BauGB und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ausgefertigt, wobei eine bindende Wirkung nur bei gesetzlichen Bestimmungen oder Vereinbarungen eintritt.

Die Gutachterausschüsse werden zudem bei der Feststellung der sanierungs- und entwicklungsbedingten Werterhöhung und bei Wertermittlungen für die Entschädigung von Rechtsverlusten durch Enteignungen tätig.

Antraggebende

  • Eigentumsparteien, ihnen gleichstehende Berechtigte, Rechteinhabende am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte
  • Gemeinden und Behörden im Rahmen der Vorschriften des Baugesetzbuches
  • Gerichte und Justizbehörden

Antragssgründe (Beispiele)

  • Kaufverhandlungen
  • Städtebauliche Maßnahmen (z.B. Sanierung)
  • Familienrechtsangelegenheiten
  • Erbauseinandersetzungen
  • Sozialangelegenheiten (nach Sozialgesetzbuch)
  • Zwangsversteigerungen
  • Enteignungsverfahren

Antragsannahme

Die Antragsannahme erfolgt durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei der örtlich zuständigen Regionaldirektion des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN). Sie stehen Ihnen für Auskünfte und Informationen gerne zur Verfügung.


Bestellung

Verkehrswertgutachten können direkt online beantragt werden.
Online beantragen


zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln