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Hilfe und Hinweise zum Immobilien-Preis-Kalkulator

Schritt 2/4: Eingabe der Objektdaten


Geben Sie hier bitte das Baujahr, die Wohnfläche und - bei Ein-/Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern/Doppelhaushälften - die Grundstücksgröße ein.

Hilfe IPK

Die Kaufpreisanalyse kann auf Grund des vorhandenen Datenmaterials Abhängigkeiten des Kaufpreises von einzelnen Eingabewerten immer nur innerhalb bestimmter Grenzen mit ausreichender Bestimmtheit nachweisen. Eine Kalkulation des Immobilienpreises kann daher auch nur innerhalb dieser Grenzen erfolgen. Der zulässige Eingabebereich für das Baujahr, die Wohnfläche und ggf. die Grundstücksgröße wird Ihnen jeweils neben den Eingabefeldern angezeigt. Liegt eine Eingabe außerhalb des angegebenen Bereichs, erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis.

Sind die Objektdaten vollständig, werden diese mit dem Schalter "Übernehmen" für die weitere Bearbeitung zwischengespeichert.

Mit dem Schalter "Weiter" gelangen Sie zum nächsten Verarbeitungsschritt.

Sollte Ihnen bei der Eingabe ein Fehler unterlaufen sein, so können Sie mit dem Schalter "Neue Eingabe" die Objektdaten löschen und neu eingeben.

Mit dem Schalter "Zurück" gelangen Sie in die Eingabemaske für die Adressdaten.

Mit dem Schalter "Beenden" brechen Sie die Anwendung ab.

Für die Eingaben beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Baujahr
Als Baujahr geben Sie bitte das Jahr der Errichtung der Immobilie ein. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt erhebliche bauliche Verbesserungen vorgenommen worden sein, so können Sie ggf. ein fiktives Baujahr einsetzen, dass sich wie folgt errechnet:

Fiktives Baujahr = (Baujahr + Jahr der baul. Verbesserung) / 2

Bsp.: Baujahr: 1960; Umbau und Renovierung: 1986

=> Fiktives Baujahr: 1973

Wohnfläche
Geben Sie bitte die Wohnfläche auf- bzw. abgerundet auf volle m² an.
Wohnfläche ist die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören und dem Wohnen dienen. Zur Wohnfläche gehört nicht die Grundfläche von sog. Zubehörräumen wie Keller oder Dachräume, von Räumen, die den Anforderungen des Bauordnungsrechts nicht genügen, sowie von Geschäfts- und Wirtschaftsräumen.
Die Berechnung der Wohnfläche richtet sich in der Regel nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) vom 01.01.2004 (BGBl. I S. 2346) bzw. bei vor diesem Datum errichteten Wohnungen nach der II. Berechnungsverordnung (II. BV) in der Fassung vom 12. Oktober 1990 (BGBl. I S. 2178), zuletzt geändert durch Art. 3 VO vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346).

Grundstücksfläche
Geben Sie hier bitte die Grundstücksgröße in m² ein.
Die Grundstücksfläche wird nur bei der Ermittlung des Preises von Ein- bzw. Zweifamilienhausgrundstücken und Reihenhäusern/Doppelhaushälften berücksichtigt. Bei Auswahl der Objektart "Eigentumswohnung" ist das Eingabefeld deaktiviert.

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